Mit Regionalgesetz vom 22. September 2025, Nr. 6 wurde neue Maßnahmen für die Förderung der Einschreibung in eine Zusatzrentenform in den ersten Lebensjahren der Kinder eingeführt.
Diese verfolgen das Ziel, das Vorsorgesparen zu fördern, in dem ein Anreiz für den Beitritt zur Zusatzvorsorge in den ersten Lebensjahren geboten wird, um der Bevölkerung während des gesamten Lebens und nicht erst nach Erreichen des Rentenanspruchs Sicherheit und Sorgenfreiheit zu bieten.
Die Region Trentino-Südtirol zahlt für jedes neugeborene Kind (geboren ab 01.01.2025) einen Beitrag aus, der für die Einschreibung des Kindes in eine Zusatzrentenform bestimmt ist. Der Beitrag der Region steht auch für adoptierte Kinder oder Pflegekinder zu. Der Beitrag wird direkt in die Zusatzrentenform eingezahlt, in der die minderjährige Person eingeschrieben ist.
Um Anspruch auf den Beitrag zu haben, müssten folgende Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt werden:
- mindestens dreijähriger Wohnsitz der antragstellenden Person in einer Gemeinde der Region zum Zeitpunkt der Einreichung des Beitragsgesuches;
- das Kind muss zum Zeitpunkt der Geburt in der Region wohnhaft sein bzw. aufgrund der Maßnahme betreffend die Adoption oder die Überlassung zur Betreuung den Wohnsitz in der Region erwerben;
- der Beitritt zu einer Zusatzrentenform seitens des Kindes muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Beitragsgesuchs bereits eingeleitet worden sein;
Weitere Informationen zur Höhe der Beiträge, den Fristen und Modalitäten für die Stellung der entsprechenden Anträge können aus dem nachfolgend zur Verfügung gestellten Informationsmaterial entnommen werden:
Informationsbroschüre Einschreibung in eine Zusatzrentenform
Die gegenständliche Veröffentlichung erfolgt aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit der Centrum Pensplan AG.